
SAMTGEMEINDE HEMMOOR
Neues Dach für Grundschule Althemmoor
Für die Schüler der Grundschule Althemmoor gab es nach
den Herbstferien eine Überraschung. Die Dacheindeckung
ihrer Schule war nicht mehr vorhanden und sie sahen
stattdessen nur noch Folie und Latten. Eigentlich sollten die
Arbeiten am Dach in den Herbstferien erfolgen, jedoch machte
das schlechte Wetter das Öffnen des Daches unmöglich. Darum
wurde es leider in den Wochen nach den Herbstferien ein
wenig lauter, da hier und da mal gehämmert werden musste
und die Dachpfannen auch nicht ohne Geräusche auf das Dach
gebracht werden konnten. Zudem wurden auch die Blitzschutzanlage
und die Dachrinnen erneuert.
Die Erneuerung der Dacheindeckung machte ein Förderzuschuss
von 73 % der Baukosten aus Dorferneuerungsmitteln
möglich. Somit ist nach der energetischen Sanierung des Gebäudes
und der jetzigen Erneuerung der Dacheindeckung das
Gebäude in einem guten Zustand für die Zukunft. Jetzt fehlt nur
noch die Neugestaltung der Außenanlagen, für die bereits ein
Förderantrag gestellt worden ist.
Silvesterfeuerwerk - Sicherheitshinweise
beachten
Damit der Jahreswechsel 2017/2018 fröhlich und möglichst
ohne Schäden durch das beliebte Silvesterfeuerwerk
getrübt wird, weist die Samtgemeindeverwaltung darauf
hin, dass das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände (Feuerwerk)
in unmittelbarer Nähe von Altenheimen, Kinderheimen,
Kirchen, Krankenhäusern sowie Reet- und Fachwerkhäusern
grundsätzlich verboten ist. Besondere Rücksichtnahme ist in
der Nähe von Gewerbegebieten, in denen gefährliche Stoffe lagern
können, Tankstellen und Tierheimen geboten. Die Verwendung
von sogenannten „Himmelslaternen“ ist in Niedersachsen
aus Brandschutzgründen generell verboten.
Bitte achten Sie besonders auf die Bekanntmachung des Abbrennverbots
für pyrotechnische Gegenstände der Klasse II am
31. Dezember 2017 und 01. Januar 2018, die in der letzten Woche
des Jahres 2017 veröffentlicht werden wird.
Beim Feuerwerk gilt auch immer die Grundregel: Wer knallt,
haftet für entstandene Schäden und nach dem Knallen muss
auch aufgeräumt werden! Damit die Begrüßung des neuen Jahres
nicht im Krankenhaus endet, dürfen nur Feuerwerkskörper
verwendet werden, die eine CE-Kennzeichnung, eine amtliche
Zulassungsnummer einer in der Europäischen Union ansässigen
„Benannten Stelle“ und eine Gebrauchsanleitung in deutscher
Sprache haben. Mit Billigknallern aus illegalen Importen
tut man sich und anderen keinen Gefallen. Lieber ein paar Feuerwerkskörper
weniger und dafür ein Silvestererlebnis ohne
Risiko!
Legales Feuerwerk ist leicht an der Registriernummer sowie
dem CE-Zeichen in Verbindung mit der Kennnummer der Prüfstelle
8 HEMMOOR MAGAZIN 27 / 2017
zu erkennen. Der Gebrauch illegaler Feuerwerkskörper
kann nach dem Sprengstoffgesetz mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe
geahndet werden.
Die Samtgemeindeverwaltung bittet um die Beachtung folgender
Hinweise:
1. Feuerwerkskörper sollten eine CE-Kennzeichnung, eine amtliche
Zulassungsnummer und eine Gebrauchsanleitung in
deutscher Sprache haben.
2. Nach dem Zünden ist vom Feuerwerk ein ausreichender Sicherheitsabstand
einzuhalten.
3. Raketen sollten mit dem Führungsstab in Flaschen gestellt
und gegen Umfallen gesichert werden.
4. Feuerwerkskörper niemals von Balkonen und aus Wohnhausfenstern
zünden oder herunterwerfen.
5. Nehmen Sie Rücksicht auf Mensch und Tier.
6. Nicht auf Menschen oder Tiere zielen.
7. „Blindgänger“ nicht erneut zünden.
8. In Notfällen (Verletzungen und Brände) sofort die Feuerwehr/
den Rettungsdienst über die Rufnummer 112 verständigen.
9. Möbel, Hausrat und andere brennbare Gegenstände von
Balkonen und Terrassen entfernen. Halten Sie Fenster und
Türen geschlossen.
10. Halten Sie die örtlich besonders vorgeschriebenen Abstände
zu Reetdachhäusern ein.
11. Wer knallt, muss seinen Restmüll selbst ordentlich entsorgen
und darf diesen nicht auf der Straße liegen lassen.
12. ACHTUNG: Das Knallen ist nur am 31.12. und am 01.01.
gestattet!
Matthias Hempel ist
neuer Standesbeamter
Matthias Hempel, stellvertretender Ordnungsamtsleiter
seit Oktober 2016, wurde kürzlich zum Standesbeamten
berufen. Der Berufung war eine umfangreiche Schulung
in allen rechtlichen Fragen des Standesamtes an der Akademie
für Personenstandswesen in Bad Salzschlirf vorausgegangen,
die er mit Erfolg absolviert hat. Matthias Hempel nimmt damit
vertretungsweise Aufgaben im Standesamt wahr und gibt als
Standesbeamter einer standesamtlichen Trauung den feierlichen
Rahmen. Der neue Standesbeamte Matthias Hempel.