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SAMTGEMEINDE HEMMOOR Samtgemeinderat wählt Uwe Dubbert zum ersten Bürgerlotsen zum Thema Bürgernähe auf: Durch einen direkten Ansprechpartner aus den Reihen des Samtgemeinderates werden die Möglichkeiten für die Bürger gezielt erweitert. Gleichzeitig soll versucht werden, die Distanz zwischen Politik/ Verwaltung und Bürgern abzubauen. Dementsprechend hat Uwe Dubbert in seiner Antrittsrede am 17.11. im Samtgemeinderat in Osten die Aufgabe des Lotsen als Vermittler und Dolmetscher bezeichnet, um dazu beizutragen, Bürgernähe praktisch umzusetzen und so die Verbindung von Rathaus und Bürgern zu intensivieren. Gerade im Zeichen zunehmender Polarisierung gelte es, das friedliche Miteinander im Ausgleich von Interessen zu erhalten und zu fördern. In diesem Sinne könne die Samtgemeinde als erste mit dem Amt des Bürgerlotsen auch überörtlich zum Vorbild für das gedeihliche gesellschaftliche Miteinander werden. HEMMOOR MAGAZIN 24 / 2016 5 Ab Dezember hat die Samtgemeinde einen eigenen Bürgerlotsen. Auf der konstituierenden Sitzung des Rates beschloss der Rat die Einsetzung eines solchen Lotsen für Bürgeranliegen. Einstimmig wählten die Ratsmitglieder das Ratsmitglied Uwe Dubbert für dieses neue Amt. Nach den gleichzeitig erlassenen Richtlinien soll der Bürgerlotse als direkter Ansprechpartner die Stellung der Bürger im alltäglichen Verkehr mit der Samtgemeindeverwaltung stärken und zwischen den Bürgern und der Verwaltung vermitteln. Der für die Hälfte der Wahlperiode gewählte Bürgerlotse hat Rederecht im Samtgemeindeausschuss und den Fachausschüssen der Samtgemeinde. Dabei soll der aus der Mitte des Rates gewählte Lotse ab Dezember die Bürger bei Anliegen an die Verwaltung unterstützen und in schwierigen Fragen vermitteln, die Stellung der Bürger stärken und die Bürgernähe der Verwaltung fördern. Damit die rechtsstaatlichen Regeln gewahrt bleiben, soll der Lotse nach den Richtlinien nicht tätig werden, wenn - eine Zuständigkeit oder rechtliche Einwirkungsmöglichkeit der Samtgemeinde nicht gegeben ist, - ihre Behandlung einen Eingriff in ein schwebendes gerichtliches Verfahren oder die Nachprüfung einer richterlichen Entscheidung bedeuten wurde, - es sich um ein rechtskräftig abgeschlossenes gerichtliches Verfahren handelt und das Vorbringen eine Wiederaufnahme des Verfahrens oder eine Abänderung der getroffenen richterlichen Entscheidung bezweckt, - es sich um eine Angelegenheit handelt, die Gegenstand eines staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens ist. Die sachliche Grenze für die Tätigkeit sehen die Richtlinien dort, wo Vorbringen - nicht mit dem Namen oder der vollständigen Anschrift des Bürgers versehen oder unleserlich sind, - ein konkretes Anliegen oder einen erkennbaren Sinnzusammenhang nicht enthalten oder sie nach Form oder Inhalt eine Straftat darstellen, - gegenüber einer bereits beantworteten Anregung/Beschwerde kein neues Sachvorbringen enthalten. Damit den Bürgern ausreichend Gelegenheit gegeben wird, ihre Anliegen ungestört vorzutragen, wird dem Bürgerlotsen für die Sprechstunde ein geeignetes Büro im Rathaus zur Verfügung gestellt. Nach den Richtlinien hat die Verwaltung die Tätigkeit des Bürgerlotsen zu unterstützen. Bereits seit langen Jahren wird dies zentral wichtige Thema politisch diskutiert. Mit der Einsetzung des Lotsen schlägt die Samtgemeinde ein neues Kapitel Samtgemeinde sucht Aushilfen Uwe Dubbert ist für die kommenden 2½ Jahre als Bürgerlotse gewählt. Bei der Abwesenheit von Stammkräften aus Urlaubs- oder Krankheitsgründen benötigt die Samtgemeinde immer wieder Personen, die als Vertretung für Schulweghelfer und Reinigungskräfte in Schulen oder anderen Bereichen kurzfristig zur Verfügung stehen. Für diese Tätigkeiten, bei denen es auf einen sehr flexiblen Einsatz ankommt, sucht die Samtgemeinde Personen, die gerne nur gelegentlich einer wichtigen und verantwortungsvollen Aufgabe nachgehen möchten. Wenn Sie Interesse an einer solchen Aushilfstätigkeit, die später auch in eine Dauerbeschäftigung übergehen kann, haben oder weitere Informationen wünschen, melden Sie sich bitte im Personalbüro der Samtgemeinde bei Frau Wiegmann/Frau Tiedemann unter Telefon 04771-602-138 oder per E-Mail unter b.wiegmann@hemmoor. de bzw. j.tiedemann@hemmoor.de. Ulrike Grüner ist neue Standesbeamtin Den Bund der Ehe zu schließen ist einer der wohl emotionalsten Momente im Leben eines Menschen. Das deutsche Personenstandsrecht sieht für diesen bedeutenden Anlass vor, dass die Vermählung von zwei Menschen auch nur von dafür besonders ausgebildeten Personen vorgenommen werden darf. Standesbeamte sind nicht nur in Rechtsfragen besonders geschult, sondern werden auch dazu ausgebildet, der Trauung einen besonders feierlichen Rahmen zu geben. In der Samtgemeinde Hemmoor hat kürzlich die Mitarbeiterin Ulrike Grüner ihren Standesamtslehrgang erfolgreich absolviert und wird jetzt zukünftig auch als Standesbeamtin fungieren dürfen. Gemeinsam mit Ingrid Tomforde, Andrea Tohoff und Holger Struck gehört sie zu den Personen, die in der Samtgemeinde Trauungen durchführen. Für eine Trauung ist aber nicht nur die Zeremonie durch den Standesbeamten von besonderer Bedeutung, auch der Trauort spielt für viele Paare eine besondere Rolle. In der Samtgemeinde Hemmoor stehen mit dem Rathäusern Hechthausen und Hemmoor, der Kulturdiele Hemmoor, dem Gut Hutloh in Hechthausen, dem Heimat- und Buddelmuseum in Osten und der Mocambo verschiedene Trauorte mit ganz eigenem Charakter zur Verfügung, sodass jedes Paar für seinen wichtigsten Tag im Leben auch einen angemessenen Ort finden sollte.


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