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1. Februar 2012

Urteil gefällt: Freiheitsstrafe für falschen Arzt

CUXHAVEN. Die Verteidigung hatte die Betrugsvorwürfe eingeräumt und dafür plädiert einen 32-Jährigen mit einer Bewährungsstrafe davon kommen zu lassen. Das Gericht beurteilte die Sachlage anders: Der Angeklagte, ein ehemaliger Medizinstudent, der sich mit einer getürkten Papieren eine Assistenzarztstelle im Cuxhavener Krankenhauses erschlichen hatte und anschließend 15 Monate lang auf der chirurgischen Station praktizierte, muss ins Gefängnis.

Eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten verhängte Amtsrichter Stefan Redlin am Dienstag gegen den Deutsch-Iraner und folgte damit dem von der Anklageseite geforderten Strafmaß.

Der Verurteilte hatte elf Semester lang Medizin studiert hatte, bevor er aufgrund von persönlichen Problemen auf Abwege geriet: Für 2000 Euro erstand er in einer Hamburger Disco eine gefälschte Approbationsurkunde, bewarb sich - und wurde angenommen.

"Wie ein typischer Anfänger"

"Er hat sich wie ein typischer Berufsanfänger benommen, den man anleiten musste, der Fragen hatte, der die ihm übertragenen Aufgaben aber auch erledigt hat", sagte am letzten Tag der Beweisaufnahme einer der Oberarzt aus, unter dessen Aufsicht der Studienabbrecher mit der gefälschten Urkunde an den Beruf des Chirurgen herangeführt wurde. Im Nachhinein lässt sich kaum noch konkret feststellen, in welchem Umfang der Angeklagte im OP aktiv gewesen ist, Gericht und Staatsanwaltschaft gingen auf der Grundlage von Patientenakten jedoch davon aus, dass der falsche Assistenzarzt bei kleineren Eingriffen zum Beispiel auch das Messer geführt hat. In diesem Zusammenhang sahen sie einen Tatbestand der gefährlichen Körperverletzung in insgesamt 16 Fällen bestätigt. Außerdem wurde Mann auf der Anklagebank des gewerbsmäßigen Betruges und des "unberechtigten Führens von Titeln" für schuldig befunden.

Von Kai Koppe

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Vor dem Amtsgericht wurde am Dienstag das Urteil gegen einen falschen Arzt gesprochen. Foto: CN-Archiv
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