Saison-Ausklang mit Butt-Fest und "Op no Dös":
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24. August 2009

Strandgut

Gesammelt von Hans-Christian Winters

1Nicht immer trifft das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe den Geschmack des Volkes, wenn es in seinem Namen urteilt. Aber dieser Tage hat es doch viel dafür getan, dass man ihm künftig neben juristischem Fachverstand auch normalen Menschenverstand attestieren darf.

Es musste sich kurz vor dem 27. September noch einmal mit der letzten, der seinerzeit vorgezogenen Bundestagswahl befassen. Damals verstarb, wie erinnerlich, ein Dresdener Kandidat so kurzfristig, dass er nicht rechtzeitig ersetzt werden konnte. Also musste - in Kenntnis des vorläufigen Endergebnisses - in dem betreffenden Wahlkreis nachgewählt werden. Das geschah, und hatte durchaus über Dresden hinaus relevanten Auswirkungen: Die Wähler konnten der CDU ein zusätzliches Mandat sichern, indem sie ihr die Erststimme, einer anderen Partei die Zweitstimme gaben. Dadurch sicherten sie der CDU ein Überhangmandat, das bei vielen CDU-Zweitstimme verloren gegangen wäre.

Weil also dieses "taktische Wahlvehalten" im Wissen um die Ergebnisses aller anderen 315 Wahlkreise Auswirkungen auf die Mandatsverteilung im Bundestag hatte, ward die Wahl angefochten: Man hätte, so der Kläger, die Urnen versiegeln und das Gesamtergebnis erst nach dem verspäteten Dresdner Urnengang veröffentlichen dürfen.

Das nun fand vor den Augen der Richter keine Gnade, denn "taktische Wahlentscheidungen stellen grundsätzlich eine legitime Beteiligung des mündigen Bürgers...dar". (AZ 2 BvC 2/06). Wie wahr: Schon die Aufteilung von Erst- und Zweitstimme ist ja ein taktisches Wahlverhalten, das im Wahlrecht bereits angelegt ist - sonst könnten wir uns ja gleich auf ein reines Mehrheitswahlrecht einigen. Was mich zu dem Hinweis bringt, dass die gleichen Verfassungsrichter ja auch das heutige (komplizierte) System der Überhangmandate bereits für verfassungswidrig erklärt und eigentlich bereits vor dem Urnengang diesen Jahres eine Änderung verlangt haben. Daraus ist nun nichts mehr geworden, was den einen oder anderen veranlassen könnte, die Wahl und ihr Ergebnis für verfassungswidrig zu halten...

Wenn wir einmal dabei sind: Letzteres muss also bis 2013 auf jeden Fall geändert werden. Und wenn die Wahl dann doch wider Erwarten mal wieder keine klaren Mehrheitsverhältnisse produziert hat, könnte die Neigung zunehmen, das heutige (Verhältnis-)Wahlrecht zu verändern...

2 Wenn einer eine Reise tut... Zu einem Besuch in Dublin gehört auch eine Visite entweder in Guiness Storehouse oder in der Jameson Distillery. Dort stand eine ältere Dame versonnen vor der "Schatzkammer", einem gläsernen Tresor mit allen bisherigen Jahrgangs-Whiskeys der Marke im Gesamtwert von rund 50.000 Euro. Ein Nebenmann frotzelte: "Wenn man die durch hat, ist das Gehirn auch weg!" Darauf trocken die Lady: "Ich bin alt, ich bin auf dem Abstieg - da zählt Genuss mehr alsGehirn."

PS: Die nächsten drei Wochen gibt es kein Strandgut, nach der "Stallwache" im Sommer steht Urlaub an. Viel Spaß am Wahlk(r)ampf.

 

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