STRANDGUT -
gesammelt von Hans-Christian Winters
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Die drei großen Reitsport-Ereignisse der Region liegen hinter uns, dass sie diesmal terminlich so aufgerannt waren, war unglücklich, aber nicht zu ändern. Erfolgreich waren offenbar sowohl die Turniere in Elmlohe und am Dobrock als auch des Wattrennen. Ein Erfolg in toto besagt aber nicht, dass nicht im Detail das eine oder andere zu ändern wäre.
Der Toiletten-Besatz am Dobrock zum Beispiel - drei Damenklos für 7000 Gäste am Freitag Abend, weil der Toilettenwagen überlief und geschlossen wurde, das geht gar nicht. Und wenn wir Cuxhavener wieder mal zum nächtlichen Mächtigkeitsspringen eingeladen werden, bringen wir vorsichtshalber jeder ein Kilo Watt mit, dann kann der Strom von der EWE ruhig ausfallen...
Das Wattrenn-Komitee hingegen sollte sich Gedanken über das Rahmenprogramm machen - variatio delectat, wie der Lateiner sagt. Die neuen Regeln für Presse und Fotoamateure sind ok, sie sollten nur für alle Fotografen und auch für Presse-Amateure gelten. Handlungsbedarf hingegen besteht bei den Galoppern: Vier offizielle Starter beim Preis des Ministerpräsidenten, das ist eher peinlich. Bei den anderen Galopprennen war's nicht viel besser - kein Wunder, dass der Totalisator-Umsatz kontinuierlich sinkt. Aber bis Juli 2011 ist ja noch Zeit zum Nachdenken.
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Auch für die Siedlung, deren Führungscrew mal einen PR-Berater an ihr öffentliches Erscheinungsbild lassen sollte. So war im Internet zu lesen: "Am Dienstag lese ich in der CN den Artikel zum Wattrennen und was sehe ich da, den Siedlungsgeschäftsführer beim überreichen eines Preises, der von der Siedlung gesponsert wurde - sicherlich noch mit einem Preisgeld verbunden. Es verwundert mich ganz schön: Die Rechnungen an Cuxhavener Handwerker nicht bezahlen können und beim Wattrennen den ?Dicken' machen. Meint der GF eigentlich, er kann den Schlamassel aussitzen?"
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Apropos Handwerker-Rechnungen: Trotz der Zahlungs-Garantie der Stadt soll bisher nur ein Bruchteil der angeblich offenen 1,3 Mio. durch die Handwerker abgefordert worden sein. Wenn dem wirklich so ist: War die Summe bewusst zu hoch angesetzt, um die Lage der Siedlung zu dramatisieren? Haben Handwerker Geld zu verschenken? Oder haben sie gar Angst um künftige Aufträge, selbst wenn sie bei der Stadt berechtigte Forderungen einreichen? Aber nach der Kredit-Versagung durch das Land wird das Thema ja sicher wieder auf den Tisch kommen...
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Um die Kamel-Karawane nach Neuwerk ist ja viel Bohei gemacht worden, und es gab auch nette Foto-Motive - zumal das ganze ja mit dem Kinderhospiz Löwenherz einem guten Zweck gedient hat. Aber man kann es auch anders sehen: "Hier wird aus dem UNESCO Weltnaturerbe eine Klamauk-Veranstaltung", lautete ein Kommentar im Internet unter cn-online.de.
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SPD-Fraktionschef Gunnar Wegener macht derzeit nichts mit links - ein Sturz hat seinen linken Arm stark in Mitleidenschaft und ihn vorerst aus dem Verkehr gezogen. Aber über's Internet bleibt er dran am Cuxland-Geschehen - und dank seiner Kommentare mittendrin. Wir wünschen gute Besserung!
Nachgefragt: Wie war das nochmal mit dem Schlick?
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Weltenbummler: Zwischen Vulkan und Hurrikan
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Leserkommentare
DANKE
Endlich !
Warum hat das jetzt eigentlich Jahre gedauert bis dann mal einer nachgerechnet hat. Hat das unsere Stadtpolitiker gar nicht interessiert?
Liebes Uboot,
Ich hoffe dennoch, dass der eine oder andere Cuxhavener Politiker meine Argumentation gegen die Milchmädchenrechnung des Landkreises zu den Unterkunftskosten und das Vorgehen von ARGE/Landkreis in Bezug auf Heizkosten aufgreift. Meinetwegen darf er sich meine Argumentation dann auch selbst auf das eigene politische Fähnchen schreiben .
Die Milchmädchenrechnung des Landkreises hat übrigens noch weitere ganz massive Schwächen, die bei Interesse bei mir erfragt werden können.
Unzufriedene Bürgerin
Apropos ARGE --- wo fängt eigentlich RECHTSBEUGUNG an?
„Die tatsächlich entstehenden Heizkosten können in der Regel übernommen werden, wenn sie den Grenzwert der sich aus dem bundesweiten Heizspiegel ergebenden „zu hohen“ Kosten nicht übersteigen.“
Hier wird von der ARGE bzw. dem Landkreis – je nachdem, wo dieses Blättchen verfasst wurde –bewusst und gewollt eine Entscheidung des Bundessozialgericht völlig sinnentstellt ausgeschlachtet, um SGB-II-Empfängern das vorzuenthalten, was ihnen zusteht.
Das Bundessozialgericht hatte in seinem Urteil vom 20.08.2009 (B 14 AS 41/08) unter Ziffer 4.)dargelegt, dass Heizkosten, die nach dem örtlichen oder - falls ortsbezogen nicht vorhanden - nach dem bundesweiten Heizspiegel als „extrem erhöht“ einzustufen sind, ein Indiz für verschwenderisches Heizen sein können und dass in derartigen Fällen ein Anlass dazu bestehe, die entsprechenden Aufwendungen auf Grundlage des weiteren Vorbringens der SGB-II-Empfänger konkret auf ihre Angemessenheit hin zu überprüfen.
Das heißt nichts anderes als dass nach einem Heizkostenspiegel extrem hohe Heizkosten dann – aber auch nur dann - auf verschwenderischem Heizen beruhen, wenn nicht andere Ursachen – insbesondere eine besonders schlechte Wärmedämmung des Hauses - als Grund für die hohen Heizkosten in Betracht kommen. Wer also in einem supergut wärmeisolierten Neubau wohnt, was auf SGB-II-Empfänger wegen der in diesen Bauten schon heute sehr hohen Grundmieten – nur selten zutreffen wird, heizt mit einer hohen Wahrscheinlichkeit verschwenderisch, wenn seine Heizkosten nach dem Heizkostenspiegel überdurchschnittlich hoch sind. Wer aber , was auf viele SGB-II-Empfänger zutrifft -in einem alten Kasten mit einer Wärmeisolierung, wie sie kurz nach dem ersten Weltkrieg als fachgerecht galt, lebt, heizt regelmäßig auch dann nicht verschwenderisch, wenn sich seine Heizkosten nach dem Heizkostenspiegel im „zu hohen“ Bereich bewegen.
Die Ausführungen des Bundessozialgerichts werden von ARGE / und Landkreis aber zum Anlass genommen, um bewusst wahrheitswidrig zu behaupten, es gäbe für die Angemessenheit der Heizkosten einen oberen Grenzwert, der regelmäßig erreicht sei , sobald die Heizkosten sich laut Heizkostenspiegel im „zu hohen“ Bereich bewegen. Das kann sicher gegenüber vielen SGB-II-Empfängern so auch erfolgreich durchgesetzt werden. Dieses Vorgehen passt exakt zu der Linie, die vom Landkreis auch bei der Berechnung der angeblich „angemessenen“ Kaltmieten gefahren wurde.
Man wird sich berechtigt fragen dürfen, ob derartige „Rechtliche Hinweise“ schon den Straftatbestand der Rechtsbeugung erfüllen, der nicht nur von Richtern sondern auch von jedem Beamten und sonstigem Amtsträger erfüllt werden kann.
Der Landkreis "rechnet" der Siedlung die Mieter weg.
Merkblatt der ARGE
wenn den sogenannten "Kunden" der ARGE Jobcenter Cuxhaven auf deren "Merkblättern" zur Höhe der übernahmefähigen Unterkunftskosten NICHT mitgeteilt wird, wie diese Kosten berechnet wurden (in welcher Höhe insbesondere kalte Betriebskosten veranschlagt wurden), dann wundert mich das in Anbetracht der Qualität der vom LK angestellten Berechnungen überhaupt nicht. Wundert es Sie ?
Der Landkreis "rechnet" der Siedlung die Mieter weg.
mir liegen die Berechnungen des Landkreises konkret vor und letztlich kann jeder Bürger dieser Stadt sich diese Berechnungen beim Landkreis oder der ARGE Jobcenter Cuxhaven besorgen – denn sie dürfen als Grundlage der im SGB-Bereich als angemessen erachteten Wohnkosten ja kein Geheimnis sein, sondern müssen in jedem konkreten Einzelfall auch für eine eventuell gerichtliche Überprüfung zur Verfügung stehen:
1. Der Landkreis (LK) berechnet auf 18 Seiten in einer wohl auch gewollt schwer verständlichen und teilweise sogar wirr anmutenden Weise, welche Kaltmieten (Grundmiete zuzüglich kalte Betriebskosten) SGB-II-Empfängern im Landkreis Cuxhaven zustehen sollen. Dabei legt der LK für das Gebiet des gesamten Landkreises Richtwertobergrenzen für „angemessene „Unterkunftskosten in GLEICHER Höhe fest. Das heißt, im hinterletzten Kuhdorf des LK gelten die gleichen Unterkunftskosten als „angemessen“ wie im Nordseeheilbad Cuxhaven. Die Siedlungsgesellschaft hat aktuell 11 Wohnungen unterschiedlicher Größe (alle keine modernen Neubauwohnungen) im Bereich der Stadt Cuxhaven in ihrem online-Angebot. KEINE EINZIGE dieser Wohnungen liegt innerhalb der vom LK angesetzten Richtwertobergrenzen. Das ist übrigens nicht nur aktuell sondern regelmäßig so und spricht schon einmal für sich.
2. Der LK hat ausschließlich Wohnungsangebote aus Printmedien ausgewertet , in denen die Wohnungen größtenteils mit der reinen Grundmiete (ohne kalte Betriebskosten) angeboten wurden. Diese Angebote hat der LK dann „bereinigt“, indem er die aus den Angeboten ersichtliche Grundmiete landkreisweit um 1 € pro Quadratmeter für die kalten Betriebskosten angehoben hat (obwohl diese zuvor vom LK in seinen Berechnungen für den Bereich der Stadt Cuxhaven auf mindestens 1,35 € pro qm festgestellt wurden !).
Bei der für das gesamte Gebiet des LK überall gleich hohen Richtwertobergrenze für eine bis zu 50 qm große Wohnung für eine Person geht der LK bei seinen eigenen Berechnungen von einer Grundmiete von 230 € und kalten Betriebskosten von 50 € ( pro qm 1 € ) aus und kommt damit auf eine monatliche Miete (ohne Heizkosten) von 280 €. Bei der Richtwertobergrenze für eine bis zu 60 qm große Wohnung für zwei Personen legt der LK für die Berechnung der für zwei Personen anfallenden kalten Nebenkosten keine anderen Maßstäbe als das 1-Euro-pro-Quadratmeter-Prinzip (Seiten 10/11 der LK-Richtwertberechnungen) an und gelangt so zu einer Grundmiete von 280 € und kalten Nebenkosten von 60 €. Das setzt sich dann so fort.
5 Personen werden auf diese Weise bis zu 95 qm Wohnfläche zugestanden, wobei dann von 95 € kalten Betriebskosten für 5 Personen ausgegangen wird. Allein der zusätzliche Wasserverbrauch einer zweiten Person liegt aber bei Zugrundelegung der Cuxhavener Wasserpreise und bei zusätzlicher Annahme eines sehr sparsamen Wasserverbrauchs schon bei deutlich über 10 €. Für die Hausmüllentsorgung fallen bei einer zweiten Person ebenfalls deutlich höhere Kosten als nur bei einer Person an. Auch 5 Personen kommen selbst bei sparsamsten Wasserverbrauch nie mit kalten Betriebskosten von insgesamt nur 95 € pro Monat aus. Die Siedlung veranschlagt deshalb auf dem Boden der Realität schon bei einer zu erwartenden Wohnungsbelegung mit nur drei Personen Vorauszahlungen für kalte Betriebskosten in Höhe von meist deutlich über 100 € monatlich.
Von der eine Wohnung bewohnenden Personenzahl abhängige Werte für Wasserverbrauch und Hausmüll auf Durchschnittsquadratmeterwerte umzurechnen, ist eine Milchmädchenrechnung und dient allein dem Zweck, die „angemessenen“ Unterkunftskosten künstlich klein zu rechnen. Diese Milchmädchenrechnung des Landkreises hätte vor keinem Sozialgericht die geringste Chance auf Aufrechterhaltung. Deshalb wird sie im Landkreis Cuxhaven seit Jahren auch nur gegenüber denen durchgesetzt, die nicht in der Lage sind, einen Widerspruch argumentativ zutreffend zu begründen – das ist aber leider die Masse.
Wegen dieser Milchmädchenrechnung des Landkreises ist es für SGB-II-Bezieher kaum mehr möglich, bei Vermietern, die die zu erwartenden kalten Betriebskosten schon vor Vertragsabschluss auch nur annähernd realistisch benennen, noch eine Wohnung zu mieten. Der Siedlung werden so die Mieter für ihre teilweise schon 100 Jahre alten und nicht grundsanierten Wohnungen einfach "weggerechnet" !
Landkreis
nun mal Butter bei die Fische. Wo soll ich denn bitte vom Hörensagen Falsches abgeschrieben haben?
Glaubwürdigkeit
Kritik kann nur dann ernst genommen, wenn sie glaubwürdig ist. Allerdings wird eine Kritik nicht dann automatisch glaubwürdig, wenn man vom hören-sagen falsches abschreibt. Vielleicht sollte man sich einfach vor einer Kritik informieren, wenn man es selbst nicht besser weiß, ansonsten kommt man nämlich schnell in den Bereich der Spekulation. Soviel sei gesagt, von einem direkt betroffenen.
Ins Reich der Spekulationen will ich nun nicht abdriften, ansonsten würde man aus der ständigen Kritik an dem Tourismusbereich in Cuxhaven, dem neuerlichen Interesse an Hartz IV und der Vielzahl der Beiträge in der letzten Zeit sicherlich einen gewissen Schluss ziehen können.
gewollter Leerstand?
Vor 15 Jahren fanden Cuxhavener auch noch im Bereich zwischen Duhner Grenze und Grimmershörnbucht bei privaten Vermietern bezahlbare Wohnungen. Mittlerweile wurde in diesem Bereich nahezu jede Mietwohnung zur Ferienwohnung umgewandelt. Wer in der Stadt Cuxhaven Geringverdiener oder komplett arbeitslos ist, ist darauf angewiesen, bei gewerblichen Großvermietern wie der Siedlung nach bezahlbaren Wohnungen anzufragen. Ein sehr großer Teil der alten Wohnbebauung im Zentrum Cuxhavens gehört zum Bestand der Siedlung. Es fällt auf, dass gerade dort im letzten Jahr immer häufiger Wohnungen über Monate leer stehen. Das hat auch einen Grund:
Der Landkreis Cuxhaven hat in nur als abenteuerlich zu bezeichnenden Richtwerten diejenigen Unterkunftskosten bestimmt, die ALG-II-Beziehern und geringverdienenden Aufstockern als "angemessen" genehmigt werden. Unter Missachtung jeder bisherigen Rechtsprechung zu diesem Komplex legt der Landkreis dabei sowohl für die reine Grundmiete (Kaltmiete ohne Betriebskosten) als auch für die Betriebskosten für den gesamten Landkreis Cuxhaven Durchschnittswerte fest. Das heißt, in der Stadt Cuxhaven gelten die gleichen Unterkunftskosten als "angemessen" wie im hinterletzten Kuhdorf des Landkreises. Für den Bereich der Stadt Cuxhaven stellt der Landkreis im Rahmen seiner Berechnungen für SGB-II-Bezieher durchschnittliche Betriebskosten von 1,35 € pro Quadratmeter fest. Diesen Betrag setzt der Landkreis dann wieder auf das gesamte Gebiet des Landkreises um und rundet die 1,35 € dann AUF (!) mit dem Ergebnis, dass nur 1, 00 € pro Quadratmeter als angemessene kalte Betriebskosten anerkannt werden. Auf diese Weise werden dann einem Singlehaushalt bis zu 50 € pro Monat als angemessene kalte Betriebskosten zuerkannt. Zwei Personen dürfen bis zu 60 Quadratmeter bewohnen, für die zweite Person werden dann auch nur 10 € mehr an kalten Betriebskosten anerkannt und für jede weitere Person bis zu 15 €. Mit den 10 € für die zweite Person sind aber nicht mal deren tatsächlich für Wasser und Müll anfallende Kosten abgedeckt. Auch in den Wohnungen der Siedlung fallen natürlich mehr als nur 10 € an Mehrkosten an, wenn eine kleine Wohnung nicht nur von einer sondern von zwei Personen bewohnt wird. Dennoch beharrt die Arge Jobcenter Cuxhaven aber auf einer starren Umsetzung der vom Kreis vorgebenen Richtlinien und genehmigt SGB-II-Empfängern nicht den Abschluss von Mietverträgenkosten, in denen die zu erwartenden Betriebkosten realistisch benannt werden. Das führt natürlich zu einem immer häufiger auftretenden Leerstand im Wohnungsbestand der Siedlung. Denn diejenigen, die dringend darauf angewiesen wären, eine der alten und noch nicht grundsanierten Wohnungen der Siedlung der mieten, können es nicht, weil Arge Jobcenter und Landkreis dabei mit abenteuerlicher Begründung nicht mitspielen, wer hingegen mehr Geld zur Verfügung hat, will diese alten Wohnungen nicht mieten. Im Ergebnis wird das dazu führen, dass auch die Siedlung immer mehr ihrer alten Wohnungen im Stadtkern grundsanieren und modernisieren wird. Dann wird es in Cuxhaven bald keine Wohnungen mehr für Arbeitslose und Geringverdiener geben. Die Stadt Cuxhaven setzt sich nicht gegen die seltsamen Richtlinien des Landkreises zur Wehr, geschieht all dies eventuell sogar im Einvernehmen von Stadt und Landkreis ?
zurück zum Thema
@ Herr Kurmann: willkommen in der Welt des Internets
@ wollecux: Großschreibung bedeutet schreien im Netz
Rüdiger Kurmann
Vielleicht nutzen nicht alle Schreiber die CN-online für ihren Wahlkampf,Herr Kurmann !!
Sie sind darin perfekt !!
Strandgut / rosarote Brille
Die Situation der Siedlung ist offenbar mehr als ernst.
Die Verantwortung dafür liegt beim Vorstand, beim Aufsichtsrat und vielleicht auch bei der Politik.
Für die Geschäftspolitik der Siedlung ist in erster Linie der Vorstand verantwortlich.
Und die Geschäftspolitik der Siedlung ist im Moment leider falsch.
Ich bin gern bereit zu fast jeder Zeit an fast jedem Ort offen darüber zu diskutieren.
Rubrik wie diese.
Strandgut
Gut gebrüllt Löwe!
im Grunde wollte ich hier nichts mehr dazu schreiben, wird mir langsam zu kindisch. Eine Antwort möchte ich aber nicht schuldig bleiben. Zum Glück sind Menschen nun einmal verschieden, ist ja auch normal. Zum Thema Tierheim kann und werde ich mich nicht äußern, da ich von den dortigen Zuständen keine Ahnung habe und werde im Gegensatz zu Ihnen dann nicht Kommentieren. Sie scheinen mich auch nicht zu verstehen, es geht mir um die ewigen Anschuldigungen und Vorwegverurteilungen einer Person, ob es dabei um Herrn Schruff, Herrn Meier oder Schulz geht ist mir im Prinzip egal. Sie urteilen danach was andere Personen hier von sich gegeben haben, in Form von Hetzparolen. Also als eine Art Mitläuferin. Weiter unten wird hier über die Penthauswohnungen der Herren Schruff. Biallers und Stabbert geschrieben. Nun ja, scheint etwas Neid dabei im Spiel zu sein. Mir unterstellen Sie, dass ich hier Schreie! Geht das Schriftlich?? Ich schreibe was ich möchte und wenn ich echt Schreie, fliegen sicher einigen die Ohren weg und Schreien kann ich.
Dann ist alles besser?
vielen Dank für Ihre wunderbaren Erläuterungen!
1. würde mich interessieren, woher Sie Ihre Weisheiten bezeihen und 2. meinen Sie wirklich, dass es eine Situation ist, die personenabhängig ist? Meinen Sie wirklich wenn Herr Schruff seinen Stuhl räumen müsse, wäre alles wieder gut, Gelder würden fließen? Sie sollten mal die rosarote Brille abnehmen... Oder möchten Sie den Stuhl besetzen?
PS: Ich gehöre zu keiner Sponsorenliste sondern zur glücklichen Mieterschaft!
Gut gebrüllt Löwe!
Sind die Anschuldigungen gegen die Mitarbeiter vom Tierheim in deinen Augen in Ordnung? Scheint so, denn dort finde ich keinen Kommentar von dir.
Wenn du den Eintrag von Herrn Schruff gelesen hättest, wären dir mehrere persönliche Beleidigungen aufgefallen, aber der ist ja wer und der darf das.
So und komm mal wieder ans Tageslicht, tief Luft holen und den Puls runterschrauben.
Ach, eine Bitte hätte ich noch, schrei hier das nächste Mal nicht so rum. Wer schreit ist immer im Unrecht.
Meine Meinung zum Thema Schruff lasse ich so stehen,
Wollecux auf der Sponsoringliste
Wollecux auf der Sponsoringliste ??
Wollecux auf der Sponsoringliste ??
Sie reissen sich Ihren Allerwertesten immer wieder für den Herrn Schruff auf.
Anscheinend stehen Sie auf seiner Sponsoringliste,wie Sie ja immer wieder zum Anschein geben,indem Sie laufend Videos bei den von der Siedlung gesponserten "Kunstausstellungen" drehen,die Sie in Ihrem Videoprtal Cux-Clips-TV veröffentlichen.
Aber mir ist aufgefallen,das Schruff nicht mehr so glücklich guckt,wenn er hinter den Vorrednern steht.
Sollte der Herr vielleicht doch ein schlechtes Gewissen gegenüber den nicht bezahlten Handwerkern haben ??
Bellen Sie nur weiter,es wird Ihrem Sponsor gefallen !!
Hut ab, Herr Schruff ?
Die Namensgleichheit ist erstaunlich!!!
WENN ICH DIE SIEDLUNG WÄRE WÜRDE ICH MIR DIESE ANDAUERNDEN ANSCHULDIGUNGEN NICHT GEFALLEN LASSEN, NIEMALS! Das grenzt ja schon an eine Strafbare Handlung und Rufmord, sogar wenn alles Stimmen würde, erst recht, wenn es aus den Fingern gesaugt ist.
Hut ab, Herr Schruff ?? Hut auf Herr Schruff und abtreten
Für diese wohl durchdachten Zeilen möchte ich mich bei Ihnen bedanken buergerin80 !!
Besser hätte man diesem Kommentar des Napoleons Schruff nicht begegnen können !!
Nur haben Sie ein neu errichtetes Penthaus in der Neuen Reihe vergessen,wo sich auch ein bekannter Stammtischbruder des Herrn eingenistet hat.
Die beiden können sich nun morgens über die Dächer hinweg grüßen :-)
Aber wie dem auch sei ...... passieren wird Schruff nichts,da der Filz zusammenhält !!
Hut ab, Herr Schruff!
Unsere Zeitung, die Bevölkerung und auch die Handwerker haben doch überhaupt keine Ahnung, wie man so ein Unternehmen führt.
Sie haben ganz recht Herr Schruff, die Wirrköpfe verstehen nichts vom aushebeln des Denkmalschutzes. Sie haben keine Ahung warum man Wandgemälde retten muß. Sie können nicht nachvollziehen, warum das Badehaus lange leer stand bzw. noch steht.
Sie als Leiter der Siedlung wissen das natürlich besser und haben auch den Überblick.
Woher soll der Mop auch wissen, was so eine umstrittene Sanierung der Häuser Badehaus und Continental kostet.
Toll ist jedenfalls, wie sie den Denkmalschutz umgangen sind.
Ganz selbstlos haben Sie aus Angst vor eventl. Leerstand die Penthousewohnung genommen, vielleicht sogar gemietet.
Auch einen Ihrer ehemaligen Mitstreiter im Aufsichtsrat baten Sie um die Übernahme einer Wohnung im Badehaus. Leider ist dieser Herr dann zurück getreten, aber das hat bestimmt nichts mit der schiefen Finanzlage bei der Siedlung zu tun.
Was können Sie in bezug zum Badehaus dafür, daß unser OB ein umstrittenes Haus nur wenige hundert Meter weiter bauen liess. Dadurch sind Ihnen natürlich Käufer oder Mieter genommen worden. Aber sehen Sie doch einmal die Situation unseres OB, er wollte auch eine Penthousewohnung.
Nun hatten Sie, Herr Biallas und auch Herr Stabbert ihre Penthousewohnung und alles war gut.
Klar fragt die Bevölkerung dann nach, was bei der Siedlung los ist, aber das sind ja alles Wirrköpfe und die haben überhaupt keine Ahnung.
Wissen Sie was ich glaube, die Wirrköpfe sitzen ganz woanders und sind für das finanzielle Chaos bei der Siedlung verantwortlich.
Nebenbei habe ich auch gleich das richtige "Trio Infernale" entdeckt.
War das jetzt eigentlich richtig recherchiert, Herr Schruff?
An die Herren Wegener und Kurmann, es ist schon komisch, daß sie gar nichts mitbekommen haben. Wenn man das nur lange genug erwähnt glaubt man es dann!
Strandgut - Trio Infernale
STRANDGUT
Strandgut? „Gestrandet“ passt besser…
Noch vor einigen Tagen hat sich der Oberbürgermeister und der Rat der Stadt Cuxhaven hinter die Modifizierung des „Leitbildes“ dieser Stadt gestellt und heute müssen wir in unerträglicher Art und Weise die Verunglimpfung einer Person in einem öffenlichen Forum erfahren. Ein wichtiger Punkt fehlt im „Leitbild-Katalog“ - der Punkt: „Ethik“!
Strandgut
Ich auf jeden Fall nicht. Herr Schruff braucht für 2009 insgesamt 5 Millionen. Da er vermutlich Gelder geschoben hat, kann er jetzt nicht die passenden Rechnungen vorweisen. Der SPD-Fraktionsvorsitzende könnte ja seinen beiden Aufsichtsratsmitgliedern sagen, dass sie Herrn Schruff sofort freistellen sollen. Die Aufsichtsratsvorsitzende wäre sicherlich auch dafür und die Arbeitnehmervertreter würden das vielleicht als letzte Möglichkeit sehen in konstrfuktiver Form etwas für den Erhalt der ASrbeistplätze zu tun.















