Parteien-Gutachten der Stadt im Fall der Narkoseärztin
mic. - Die Stadt Cuxhaven ist gegen ein Urteil des Arbeitsgerichts Stade vom Januar 2001 in Berufung gegangen: Damals war einer suspendierten Narkoseärztin des Stadtkrankenhauses Recht gegeben worden, die gegen ihre Kündigung geklagt hatte. Basierend auf dem Fazit eines renommierten Gutachters heißt es im Richterspruch, die Medizinerin habe nach den Regeln der ärztlichen Kunst gehandelt und sei zu Unrecht entlassen worden.
Die Stadt will nun mit Hilfe eines Parteien-Gutachtens das Gegenteil beweisen. Am Montag fand der erste Prozesstag des Berufungsverfahrens vor dem Landesarbeitsgericht in Hannover statt. Unter dem Vorsitz der Richterin Roswitha Stöcke-Muhlack wurde der Fall vom September 1998 wieder lebendig, in dessen Folge der Medizinerin wegen angeblicher gravierender Fehler fristlos gekündigt worden war.
Wie berichtet fiel damals ein zwölf Jahre altes Mädchen nach einer gelungenen schweren Bauch-Operation aufgrund eines Herz-Kreislauf-Versagens ins Koma und verstarb wenige Tage später durch eine Hirnschwellung bei längerfristiger Hirnmangeldurchblutung. Gleich zu Beginn der Verhandlung betonte die Vorsitzende Richterin, dass sie und ihre beiden Beisitzer das Geschehen nach der Operation daraufhin untersuchen wollen, ob es als Anlass für eine Kündigung ausgereicht hat.
In Übereinstimmung mit dem gerichtlich bestellten Gutachter und der Staatsanwaltschaft schließt das Landesarbeitsgericht aus, dass die Ärztin für den Tod des Mädchens verantwortlich ist. Inzwischen sind in dieser Angelegenheit staatsanwaltschaftliche Ermittlungen gegen die Kinderklinik eingeleitet worden.
Die Anästhesistin wehrt sich dagegen, Fehler gemacht zu haben, und plädiert auf Wiedereinstellung. Das will die Stadt Cuxhaven, die sich von Assessorin Carla Müller vom Kommunalen Arbeitgeberverband Niedersachsen vertreten lässt, verhindern. Sie erhebt massive Vorwürfe gegen die Narkoseärztin und stützt sich dabei auf das zweite Gutachten, das vom Sachverständigen Prof. Dr. Kretz aus Stuttgart angefertigt wurde. Während der gerichtlich bestellte Sachverständige, Prof. Dr. Reinhard Purschke aus Dortmund, der Ärztin bescheinigt, nach den Regeln der ärztlichen Kunst gehandelt zu haben, wirft ihr der von der Stadt beauftragte Gutachter vor, bei der Wiederbelebung, der Dokumentation und der Überwachung der Patientin fehlerhaft gearbeitet zu haben.
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