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2. September 2010

Nach Bußgeld im Metronom auch noch über Mahnung geärgert

CUXHAVEN. Lustig waren sie drauf, die fünf Damen aus Cuxhaven, als sie am 19. Juni von einem Chorauftritt per Metronom nach Hause zurückfuhren. Bei einem Stopp in Hamburg huschte eine von ihnen schnell heraus, um eine Erfrischung zu besorgen. Eigentlich wollten sie den Prosecco ja erst zu Hause trinken, aber er war noch so schön kühl... In dem Moment, wo vier aus der Gruppe ihre Prosecco-Dosen öffneten, stand plötzlich ein Kontrolleur vor ihnen.

"In dem Moment fiel es mir schon wieder ein", erzählt Helga M. (Name von der Red. geändert) , "im Metronom herrscht ja Alkoholverbot!" 40 Euro verlangte der junge Mann von ihnen. "Wir haben es ja auch eingesehen", räumt Helga M. freimütig ein, "man darf dort nun mal keinen Alkohol konsumieren, aber wir hatten wir einfach nicht mehr daran gedacht."

Nachdem nun alle ihr Bußgeld überwiesen hatten (eine hatte gleich bar bezahlt) und Helga M. sogar noch bei dem im Beleg angeg, dachten die Sangesschwestern an nichts Böses mehr - bis Post von der Infoscore Forderungsmanagement GmbH, dem Inkassobüro, kam: Eine Mahnung und eine neuerliche Forderung, diesmal schon über fast 85 Euro, verbunden mit dem Nachsatz, dass bei weiterer Nicht-Bezahlung die Daten an eine Auskunftei weitergeleitet würden.

Die drei Damen reichten Widerspruch ein - bis Ende August, drei Wochen nach Erhalt der Mahnung, noch ohne Reaktion. "Ich will jetzt, dass meine Daten gestrichen werden", betont Helga M. Denn sie will gar nicht erst auf einer Liste mit säumigen Zahlern landen.

Ines Westphal, Leiterin des Metronom-Kundenzentrums, hat sich auf Bitten der CN mit dem Fall beschäftigt..

Nach ihren Nachforschungen sind die Forderungen beglichen. "Es werden keine weiteren Ansprüche gestellt und das sollte als Info auch schon an die Kundinnen herausgegangen sein", sagt sie. Dass gleich alle drei das gleichlautende Mahnschreiben erhalten haben, sei wohl durch eine Zeitverzögerung im Inkassobüro zu erklären. Der Eingang der Zahlung sei nicht schnell genug verbucht worden.

"Für diese Fahrgäste war dieser Umstand in der Tat ein sehr großes Ärgernis, lag aber leider in einer Fehlfunktion des Automatisierungsprozesses verankert und wurde umgehend behoben. Ein Entschuldigungsschreiben wurde von der Firma Infoscore versandt (so wurde uns zugesichert)."

Und warum hat jemand, der im Metronom fährt, bei einem Verstoß gleich mit einer Inkasso-Gesellschaft zu tun? Dies bezeichnet Ines Westphal als "gängiges Geschäftsgebaren". Leider würden ausstehende Forderungen oft nicht umgehend gezahlt. Für die weitere Abwicklung bedürfe es auch rechtlicher Fachkenntnisse. Diese Dienstleistung nehme die Metronom bei Infoscore in Anspruch.

Von Maren Reese-Winne

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Alkoholverbot im Metronom
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