Drogendealer vor der Freilassung?
STADE/KREIS CUXHAVEN. Das halbe Jahr ist um. Jetzt liegt es am Oberlandesgericht Celle, ob acht angeklagte Stader Drogendealer aus der Untersuchungshaft entlassen werden müssen oder nicht. Dass dieser Haftprüfungstermin überhaupt ansteht, ist dem Landgericht Stade zuzuschreiben. Das hat es bislang nicht geschafft, den im März verhafteten jungen Männern den Prozess zu machen.
Mit vier Großeinsätzen innerhalb einer Woche im März legte die Polizei gleich mehreren Banden zwischen Stade und Cuxhaven das kriminelle Handwerk. Insgesamt schrieb die Staatsanwaltschaft vier Anklageschriften, die im Juni und Juli ans Landgericht geschickt wurden.
Vom Tag der Festnahme an lief für alle Beteiligten eine wichtige Frist. Die Untersuchungshaft soll laut Gesetz nicht länger als sechs Monate dauern. Innerhalb dieser Zeit muss der Prozess gegen den mutmaßlichen Täter, der ohne Verurteilung als unschuldig zu gelten hat, begonnen werden.
Im Fall der damals hochgenommenen Einbrecherbande hat das geklappt. An diesem Freitag, 10. September, beginnt die Hauptverhandlung gegen fünf junge Männer mit russischem Migrationshintergrund. Sie sollen zwischen Dezember 2008 und März 2010 in Stade, Bremervörde und Cuxhaven in Geschäfte, Praxen und Häuser eingebrochen sein. Außerdem sind zwei von ihnen der Entführung eines Menschen angeklagt.
Im Fall der inhaftierten mutmaßlichen Drogendealer aus dem Altländer Viertel in Stade sieht das anders aus. Hier sind Angehörige zweier Familien angeklagt. "Für dieses Verfahren gibt es noch keinen Termin", sagt die Pressesprecherin des Landgerichts, Petra Baars. Weil aber die Sechs-MonatsFrist abgelaufen ist, wurde die Haftprüfung beim Oberlandesgericht auf den Weg gebracht.
Für den Buxtehuder Rechtsanwalt Lorenz Hünnemeyer, der einen der Beschuldigten vertritt, ist das ein Hammer. "Die Kammer weiß seit Anfang April, dass das Verfahren auf sie zukommt", sagt Hünnemeyer und fragt rhetorisch, wie das Landgericht denn wohl erklären wolle, dass es bis heute keinen Termin für den Prozessbeginn gibt.
Für das Landgericht gibt es aber einen plausiblen Grund. Die zwei Anklageschriften zum Thema Drogenhandel gehören für die Richter zusammen und wurden zu einem Paket geschnürt, weil es einen Kronzeugen gibt, der jeweils Angehörige der einen wie der anderen Familie belastet. "Das ist eine sachgerechte Entscheidung", sagt Petra Baars.
Diese Entscheidung wird aber in Juristenkreisen unterschiedlich bewertet. Auch die Staatsanwaltschaft Stade hat sich frühzeitig bei ihren Ermittlungen gegen eine Verbindung der Verfahren ausgesprochen. "Der Beschluss des Landgerichts war für uns unanfechtbar", sagt Staatsanwalt Kai Thomas Breas. Der Beschluss des Landgerichts hatte aber zur Folge, dass ein Rechtsanwalt, der in beiden Familien einen Mandanten hat, zwangsweise auf einen verzichten muss - in diesem Fall ist das Lorenz Hünnemeyer. Petra Baars erklärt weiter, dass der neue Anwalt sich in das umfangreiche Aktenmaterial erst einarbeiten müsse und das ginge nicht so schnell.Ob das ein "wichtiger Grund" ist, wie ihn das Gesetz fordert, hat nun der zweite Strafsenat des Oberlandesgerichts Celle zu entscheiden.
Von Wilfried Stief
Neue Fortbildungsreihe: VHS will Ehrenamt stärken
KREIS CUXHAVEN. Ob in Vereinen, Initiativen, in der Kirche oder Hilfs- und Rettungsdiensten - es gibt viele Möglichkeiten als Freiwilliger einem Ehrenamt nachzugehen. Um das freiwillige Engagement zu unterstützen, bietet die... mehr
metronom: Weiter Verbessern und dann durchstarten
KREIS CUXHAVEN. Nach den ersten 100 Tagen am Steuer einder der größten Privatbahnen Deutschlands formuliert die neue Geschäftsführung der metronom Eisenbahngesellschaft ehrgeizige Ziele. Langfristiges Wachstum und ein neues... mehr















