SAMTGEMEINDE HEMMOOR Einführung einer Zweitwohnungsteuer Im Rahmen des mit dem Land Niedersachsen am 19. Dezember 2012 geschlossenen sogenannten „Zukunftsvertrages“ haben sich die Gemeinden Hechthausen und Osten sowie die Stadt Hemmoor verpflichtet, als Konsolidierungsmaßnahme die sogenannte Zweitwohnungsteuer einzuführen. Die Zweitwohnungsteuer ist als örtliche Aufwandsteuer eine reine Kommunalsteuer. Das heißt, dass in jedem Fall nur die jeweilige Kommune profitiert und keine Abgaben an Kreis und Samtgemeinde auf die Steuer erhoben werden. Besteuert wird das „Innehaben“ einer Zweitwohnung neben einer vorhandenen Hauptwohnung. Ob die Wohnung gemietet ist oder vom Eigentümer selbst bewohnt wird, ist dabei unerheblich. Im Zuge der Erhebung dieser neuen Steuer wurden bereits alle Personen mit gemeldetem Zweitwohnsitz sowie alle auswärtigen Grundstücks und Immobilieneigentümer der jeweiligen Mitgliedsgemeinden angeschrieben und befragt. Durch die jeweilige Satzung, die in allen Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde Hemmoor den gleichen Wortlaut hat, ist sichergestellt, dass von einer Erhebung Schüler, Auszubildende und Studenten, die noch ihr „Kinderzimmer“ in der elterlichen Wohnung an Wochenenden und zu anderen Zeiten nutzen, von der Steuer ausgenommen sind. Wer zudem eine Immobilie ausschließlich vermietet, ist ebenfalls nicht zweitwohnungsteuerpflichtig. Die Höhe der jährlichen Zweitwohnungsteuer richtet sich nach der jeweiligen Jahresrohmiete, die dem Einheitswertbescheid des Finanzamtes zu entnehmen ist. Diese Daten sind vom Steuerpflichtigen der Kommune vorzulegen oder werden vom Finanzamt im Rahmen eines Amtshilfeersuchens seitens der Kommune angefordert. Nach der derzeitigen Rechtsprechung soll die jährliche Zweitwohnungsteuer keine erdrosselnde Wirkung haben und daher betragsmäßig unter der jährlichen Grundsteuer liegen. Dieser Forderung wird mit dem seitens der Räte in den Mitgliedsgemeinden beschlossenen Steuersatz von 2,2% Rechnung getragen. Für weitere Fragen steht Ihnen selbstverständlich die Kämmerei in der Samtgemeinde Hemmoor zur Verfügung. Dritte Amtsperiode für Joachim Stach Kürzlich wurde der stellv. Gemeindebrandmeister Joachim Stach durch den Rat der Samtgemeinde Hemmoor für weitere sechs Jahre in seinem Amt bestätigt. Für den Hauptlöschmeister Stach ist dies bereits die dritte Amtsperiode in Folge. Bereits im Vorfeld hatte sich das Gemeindekommando der Freiwilligen Feuerwehr der Samtgemeinde Hemmoor dafür entschieden, Herrn Stach für eine weitere Amtsperiode vorzuschlagen. Joachim Stach bekleidet neben dem Amt des stellv. Gemeindebrandmeisters auch das Amt des Ortsbrandmeisters der Ortswehr Basbeck. 8 HEMMOOR MAGAZIN 18 / 2014 Joachim Stach nimmt die erneute Ernennung durch den Samtgemeindebürgermeister Brauer als stellvertretender Gemeindebrandmeister entgegen. Versteckte Straßenbeleuchtung Gerade in der dunklen Jahreszeit fällt es besonders auf: Einige Straßenleuchten werden durch in der Nähe wachsende Bäume und Büsche verdeckt, wodurch die Beleuchtung der Straßen und Wege deutlich verschlechtert wird. Die Bauhofmitarbeiter der Samtgemeinde Hemmoor sind immer wieder damit beschäftigt, die Straßenlampen im Zuge von Baumschnitt- und Ausästungsarbeiten freizuschneiden. Aufgrund der vielen Straßenleuchten ist dies jedoch nicht jedes Jahr und nicht überall in der Samtgemeinde möglich. Zudem steht ein Großteil der Büsche und Bäume nicht auf öffentlichem Grund, sondern befindet sich im Eigentum der anliegenden Grundstückseigentümer. Hier steht der Grundstückseigentümer in der Pflicht, dafür Sorge zu tragen, dass die Funktion der Straßenbeleuchtung nicht durch Zweige und Äste behindert wird. Wir bitten jeden Eigentümer, den es betrifft, Büsche und Bäume im Bereich seines Grundstücks zurückzuschneiden.
Hemmoor_Magazin_Dez_2014
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